Telefon-Icon 06227 - 3985852
Besuchen Sie uns auf
Diese Website verwendet Cookies. Wenn Sie die Website und ihre Angebote nutzen und weiter navigieren, akzeptieren Sie diese Cookies. Mit Hilfe der Einstellungen Ihres Browsers können Sie dies ändern.
Hier können Sie sich über unsere Datenschutz-Richtlinien informieren
Akzeptieren

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grund & Werte Zweite Invest GmbH u. Co. KG

 

Durch Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden.

§ 1
Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass die Tätigkeit der Maklerin in Anspruch genommen wird.

§ 2
Die Maklerin verpflichtet sich, die Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten und wird alle Unterlagen – soweit mit der Durchführung des Auftrages vereinbar – vertraulich behandeln.

§ 3
Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtlichen Mitteilungen und Unterlagen der Maklerin streng vertraulich zu behandeln. Erlangt ein Dritter durch den Auftraggeber bzw. den Empfänger oder mit dessen Billigung Kenntnis von den Mitteilungen oder der Adresse und gelangt der Dritte dadurch zu einem Geschäftsabschluss oder sonstigem wirtschaftlichen Vorteil, hat der Auftraggeber an die Maklerin die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen, ohne dass es von dieser eines Schadensnachweises bedarf.

§ 4
Die Maklerin darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer provisionspflichtig tätig werden.

§ 5
Die Maklerin weist darauf hin, dass die von ihr weitergegebenen Objektinformationen vom Verkäufer bzw. von einem Dritten stammen und von ihr, der Maklerin, weder auf ihre Richtigkeit noch auf ihre Vollständigkeit überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit und ihre Vollständigkeit hin zu überprüfen. Die Maklerin, die diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 6
Vorbehaltlich deren Zustimmung gibt die Maklerin auf Anfrage die Namen der jeweiligen Eigentümer bekannt. Eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Vertragspartner (Eigentümer bzw. Interessent) darf nur mit der Zustimmung der Maklerin erfolgen. Von direkten Verhandlungen und deren Inhalt ist die Maklerin unaufgefordert zu unterrichten. Die Maklerin hat Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss und auf eine sofort zu erteilende Ausfertigung oder Abschrift des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden, soweit diese für die Berechnung und Fälligkeit der Maklergebühr von Bedeutung sind. Mündliche Vereinbarungen dieser Art sind der Maklerin umgehend bekanntzugeben.

§ 7
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Maklerin rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen
Vertragspartners durch deren Tätigkeit veranlasst wurde.

§ 8
Der Auftraggeber erteilt hiermit der Maklerin Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 9

Falls dem Auftraggeber die durch die Maklerin nachgewiesene oder vermittelte Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt ist, muss er dies der Maklerin binnen einer Woche nach Erhalt, unter Beifügung des Nachweises, schriftlich zur Kenntnis bringen. Andernfalls kann sich der Auftraggeber auf eine solche Kenntnis nicht mehr berufen.

§ 10
Bei Alleinaufträgen ist eine etwaige frühere Objektkenntnis des Auftraggebers (Interessenten) unbeachtlich. Der Auftraggeber hat daher auch in diesem Fall die entsprechende Provision (die vereinbarte bzw. die gemäß diesen Geschäftsbedingungen) an die Maklerin zu entrichten.

§ 11
Mit dem Abschluss eines durch Nachweis und/oder Vermittlung der Maklerin zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.

§ 12
Sofern keine andere Provisionshöhe vereinbart ist, gelten folgende Provisionssätze:
Bei Kaufverträgen:
•  4,76 % des vereinbarten Kaufpreises inkl. Mehrwertsteuer
Bei Miet-/Pachtverträgen jeweils bezogen auf die Bruttomiete:
•  im privaten Bereich zwei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer;
•  im gewerblichen Bereich drei Monatsmieten zzgl. Mehrwertsteuer.
Bei Serviceleistungen:
+ in Anspruchnahme unserer Serviceleistung wird diese je angefangene Stunde mit € 65.- zzgl.Mwst berechnet

§ 13
Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn wenigstens ein demselben wirtschaftlichen Zweck dienendes Geschäft zustande kommt und dadurch der gleiche wirtschaftliche Erfolg erzielt wird. Dies gilt vor allem dann, wenn der Erwerb des nachgewiesenen Objektes in der Zwangsversteigerung erfolgt oder wenn z. B. anstatt mit dem Eigentümer mit dem Mieter ein Vertrag als Untermietvertrag geschlossen wird.
Der volle Gebührenanspruch entsteht auch bei Mitverursachung der zustande gekommenen Verträge durch die Maklerin.
Bei verbindlichen, notariellen Kauf- bzw. Verkaufsangeboten ist die volle Provision ebenfalls sofort fällig.
Der Anspruch besteht auch dann, wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist oder wenn der Vertragsabschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt. Übereinstimmung von Angebots- und Abschlussbedingungen ist nicht erforderlich.

§ 14
Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Maklerin die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Exposékosten, Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portikosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt und soweit der Aufwendungsersatzanspruch vereinbart worden ist. Alternativ sind die Parteien berechtigt, eine entsprechende Pauschale zu vereinbaren.

§ 15
Die Haftung der Maklerin wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.

§ 16
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Maklerin beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für die Maklerin zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 17
Der Gerichtsstand für alle Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis ist das für 69190 Walldorf zuständige Gericht, soweit der Auftraggeber Kaufmann ist oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung oder Beantragung eines Mahnbescheides nicht bekannt ist. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 18
Anderweitige Abmachungen erlangen nur durch schriftliche Bestätigung der Maklerin Gültigkeit.

§ 19
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die dem in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Parteien auf die Etablierung angemessener Regelungen in diesem Vertrag hinzuwirken, die dem am nächsten kommen, was die Vertragsschließenden nach dem Sinn und Zweck des Vertrages bestimmt hätten, wenn der Punkt von ihnen bedacht worden wäre.
 
Datenschutzhinweise
Die Maklerin erhebt und verwendet personenbezogene Daten der Auftraggeber (Eigentümer und Interessenten) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts.
Die Maklerin erhebt bei der ersten Kontaktaufnahme von den Auftraggebern den Namen, die Adresse, (soweit vorhanden) die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Bei einem konkreten Abschlussinteresse über einen Hauptvertrag werden von den Auftraggebern zusätzlich noch folgende Daten erhoben: Geburtsdatum, Familienstand und Güterstand (bei Eheleuten).
Die personenbezogenen Daten der Auftraggeber werden zur Abwicklung der Maklerverträge erhoben und verwendet, etwa zur Versendung von Exposés und zur Erbringung sonstiger Nachweis- und Vermittlungstätigkeiten.
Name und Adresse derjenigen Interessenten, denen ein bestimmtes Objekt nachgewiesen wurde, sowie das jeweilige Nachweisdatum werden dem Eigentümer des Objektes darüber hinaus auch zur Sicherung eventuell bestehender (nachvertraglicher) Provisionsansprüche der Maklerin übermittelt, wenn der Maklervertrag mit dem Eigentümer des Objektes beendet wurde, ohne dass ein Hauptvertrag über dieses Objekt zustande gekommen ist.
Eine darüber hinausgehende Nutzung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder der Marktforschung erfolgt ebenso wenig wie eine Übermittlung von Daten an sonstige Dritte, es sei denn, der Auftraggeber hat vorab seine ausdrückliche Einwilligung erklärt oder es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Datenweitergabe.